Jeder Keller ist mit der Wohnungsnummer bezeichnet (kleines Plastikschild).
Die Keller sind trocken und unbeheizt. Die Altbaukeller sind nur mit einer
Stahlbürste abgebürstet worden. Jeder Keller hat seine eigene Beleuchtung,
Schalter und eine Steckdose. Der Strom wird über den Wohnungszähler gezählt.
Wer also sein Licht brennen lässt, zahlt es selbst.
In den Gängen geht das Licht über unsere Hausstromanlage und wird via
Betriebskosten auf alle umgelegt. In allen öffentlichen Räumen sind Bewegungsmelder installiert.
Das gilt nur nicht für den Keller linker Seitenflügel Vorderhaus.
Verschiedene Keller haben ein Fenster/Luke. Diese sind im Sommer
verschlossen zu halten, damit keine Feuchtigkeit eindringt. Im Winter, wenn
die Luft draußen trocken ist, könnte dauergelüftet werden!
In den Neubau- sowie Altbaukeller gehören nicht:
Papier, Pappe
Holz, Möbel
Stoffe, Kleider
andere organische Materialien
Es besteht immer die Gefahr von Schimmel, Feuchtigkeitsschäden und Pilzen.
Das wäre gesundheitsgefährdend und kann auch ein Angriff auf die
Bausubstanz sein. Jeder Mieter ist selbstverantwortlich. Im Schadensfalle
ist er schadensersatzpflichtig!
Aufgegebenes Gut seines Besitzers gehört ebenfalls nicht in die Kellergänge.
Es muss die Hausgemeinschaft bezahlen, wenn wir Sperrmüllsammlungen
organisieren müssen. Jeder Mieter sollte das also selbst machen. Die
Kellergänge sowie die Treppenhäuser sind Fluchtwege und frei zu halten.
Vielen Dank für die Berücksichtigung dieser Hinweise!