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Keller

Jeder Keller ist mit der Wohnungsnummer bezeichnet (kleines Plastikschild). Die Keller sind trocken und unbeheizt. Die Altbaukeller sind nur mit einer Stahlbürste abgebürstet worden. Jeder Keller hat seine eigene Beleuchtung, Schalter und eine Steckdose. Der Strom wird über den Wohnungszähler gezählt. Wer also sein Licht brennen lässt, zahlt es selbst.

In den Gängen geht das Licht über unsere Hausstromanlage und wird via Betriebskosten auf alle umgelegt. In allen öffentlichen Räumen sind Bewegungsmelder installiert. Das gilt nur nicht für den Keller linker Seitenflügel Vorderhaus.

Verschiedene Keller haben ein Fenster/Luke. Diese sind im Sommer verschlossen zu halten, damit keine Feuchtigkeit eindringt. Im Winter, wenn die Luft draußen trocken ist, könnte dauergelüftet werden!

In den Neubau- sowie Altbaukeller gehören nicht:

  • Papier, Pappe
  • Holz, Möbel
  • Stoffe, Kleider
  • andere organische Materialien

Es besteht immer die Gefahr von Schimmel, Feuchtigkeitsschäden und Pilzen. Das wäre gesundheitsgefährdend und kann auch ein Angriff auf die Bausubstanz sein. Jeder Mieter ist selbstverantwortlich. Im Schadensfalle ist er schadensersatzpflichtig!

Aufgegebenes Gut seines Besitzers gehört ebenfalls nicht in die Kellergänge. Es muss die Hausgemeinschaft bezahlen, wenn wir Sperrmüllsammlungen organisieren müssen. Jeder Mieter sollte das also selbst machen. Die Kellergänge sowie die Treppenhäuser sind Fluchtwege und frei zu halten.

Vielen Dank für die Berücksichtigung dieser Hinweise!

Ihre Hausverwaltung, 19.09.2007

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